Zurück zum Gesetz

Art. 5

171.21PRGFederal Act01.07.1988Originalquelle

Die Ratsmitglieder werden für Reisekosten, die im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit im In- und Ausland entstehen, entschädigt.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.