172.010.1RVOVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Die Verwaltungseinheiten führen den Nachweis über die eigene Geschäftstätigkeit aufgrund einer systematischen Geschäftsverwaltung.
Sie setzen zu diesem Zweck elektronische Geschäftsverwaltungssysteme nach der GEVER-Verordnung vom 3. April 20191ein, soweit die Gesetzgebung nicht eine andere Art der Geschäftsverwaltung vorsieht.