172.010.1RVOVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Die marktorientierten Kommissionen werden in Bezug auf die Entschädigung ihrer Mitglieder je nach Reichweite ihrer Arbeitsergebnisse den folgenden Entschädigungskategorien zugeteilt:
der Kategorie M3, wenn die Arbeitsergebnisse der Kommission Einfluss auf die gesamte Volkswirtschaft haben;
der Kategorie M2/A, wenn die Arbeitsergebnisse der Kommission Einfluss auf eine ganze Branche haben;
der Kategorie M2/B, wenn die Arbeitsergebnisse der Kommission Einfluss auf eine ganze Branche haben, die Kommission das Funktionieren eines Marktes aber nur unterstützt und nicht beaufsichtigt;
der Kategorie M1, wenn die Arbeitsergebnisse der Kommission Einfluss auf einen Branchenbereich haben oder die Kommission Aufgaben im Schiedsbereich ausübt.
Die Zuteilung der marktorientierten Kommissionen zu den Entschädigungskategorien ist in Anhang 2 Ziffer 2 geregelt.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2010, in Kraft seit 1. Aug. 2010 (AS 2010 3175). ↩
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