172.215.1OV-EFDFederal Council Ordinance01.03.2010Originalquelle
Das EPA hat die folgenden besonderen Aufgaben:
Es führt eine Personal- und Sozialberatung.
Es führt das «Dienstleistungszentrum Personal» des EFD.
Es führt das Ausbildungszentrum der Bundesverwaltung.
1 Es führt die gemäss Artikel 53 Absatz 2 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20012delegierten Funktionsbewertungen der Klassen 1–31 für die Departemente durch.
Dem EPA sind administrativ zugeordnet:
das Sekretariat des paritätischen Organs des Vorsorgewerkes Bund;
die Vertrauensstelle für das Bundespersonal.
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4103). ↩