Will ein Departement einen Pilotversuch durchführen, so erstellt es zuhanden des Eidgenössischen Personalamts (EPA) ein Konzept mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung des Pilotversuchs;
Angaben zum Ziel und zum Nutzen des Pilotversuchs;
Teilnehmerkreis;
Zeitplan für die Umsetzung.
Das EPA konsultiert vor seinem Antrag an das EFD zur Durchführung von Pilotversuchen die Human-Resources-Konferenz nach Artikel 20 BPV und informiert den Begleitausschuss der Sozialpartner.
Das Departement evaluiert den Pilotversuch und fasst die Erkenntnisse in einem Bericht zuhanden des EPA zusammen. Der Bericht muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Pilotversuchs vorliegen.
Das EPA koordiniert die laufenden Pilotversuche, informiert den Begleitausschuss der Sozialpartner und diskutiert die Ergebnisse der Pilotversuche mit der Human- Resources-Konferenz.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.