Für die Schichtarbeit gelten die Bestimmungen betreffend den Schutz der Arbeitnehmenden des Arbeitsgesetzes vom 13. März 19641und der Verordnung 1 vom 10. Mai 20002zum Arbeitsgesetz.
Die Departemente sind zuständig für die Bewilligung von Schichtarbeit und die Genehmigung der Schichtpläne.