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Kommentare: Art. 11 | Omnilex
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BPDV · Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals
Art. 11
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172.220.111.4
BPDV
Federal Council Ordinance
01.01.2018
Originalquelle
Für folgende Abklärungen ist das ausdrückliche Einverständnis der Bewerberinnen und Bewerber erforderlich:
die Durchführung von Persönlichkeitstests;
das Einholen von Referenzen;
das Einholen von grafologischen Gutachten.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Durchführung von Persönlichkeitstests informiert werden über:
den Zweck der Tests;
die Verwendung der Testergebnisse; und
den Personenkreis, der über die Testergebnisse informiert wird.
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