172.220.111.4BPDVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Daten werden zehn Jahre im Informationssystem Personalcontrolling geführt.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten dem Bundesarchiv zur Übernahme angeboten. Die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig bezeichneten Daten werden vernichtet.
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