173.110.132AufRBGerLegislation The Federal Courts01.01.2007Originalquelle
Die Verwaltungskommission kontrolliert, dass die Dienste der eidgenössischen Gerichte in administrativen Belangen, namentlich in den Bereichen Informatik, Statistik, Benchmarking, Gerichtsverwaltung und Personalmanagement, in geeigneter Weise zusammenarbeiten und Synergien nutzen.
Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin des Bundesgerichts erstattet jährlich über diese Zusammenarbeit Bericht.
Das Bundesgericht vertritt die eidgenössischen Gerichte in der Human-Resources- Konferenz des Bundes.
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