173.110.132AufRBGerLegislation The Federal Courts01.01.2007Originalquelle
Die Verwaltungskommission führt mit dem Bundesstrafgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundespatentgericht periodisch Aussprachen und Kontrollen über den Gang der Geschäfte und gemeinsam interessierende Fragen durch.1
Die Gerichte haben die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Sie teilen der Verwaltungskommission aufsichtsrelevante Vorgänge mit.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 6. Okt. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 2239). ↩
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