In diesem Reglement bedeuten:
| a. Gerichtsurkunden: | Entscheide, Dispositive, Verfügungen und Mitteilungen des Bundesgerichts; |
|---|---|
| b. anerkannte Plattform für die sichere Zustellung: | sicherer elektronischer E-Mail-Dienst, der vom zuständigen Departement für die elektronische Kommunikation mit der Bundesverwaltung und den Vorinstanzen des Bundesgerichts anerkannt wird und der namentlich die folgenden Dienstleistungen erbringen kann: – Zustellen der Quittungen über den Zeitpunkt einer elektronischen Übermittlung, – Schutz der elektronisch übermittelten Dokumente vor unberechtigtem Zugriff; |
| c. qualifizierte elektronische Signatur: | gestützt auf das Bundesgesetz vom 18. März 20161über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur geregelte elektronische Signatur, die auf einem von einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht; die Akkreditierungsstelle stellt die Liste der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten zur Verfügung. |
SR 943.03 ↩
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