Eine INGO im Sinne dieses Gesetzes ist eine Organisation:
- in der Rechtsform eines Vereins oder einer Stiftung nach Schweizer Recht;
- deren Mitglieder natürliche Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder juristische Personen nach dem nationalen Recht unterschiedlicher Staaten sind;
- die in mehreren Staaten eine Tätigkeit tatsächlich ausübt;
- die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke im Sinne von Artikel 56 Buchstabe g des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19901über die direkte Bundessteuer verfolgt;
- die mit einer zwischenstaatlichen Organisation oder einer internationalen Institution zusammenarbeitet, beispielsweise indem sie bei einer solchen Organisation oder Institution Beobachterstatus besitzt; und
- deren Anwesenheit in der Schweiz von besonderem Interesse für die Schweiz ist.