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Kommentare: Art. 44 | Omnilex
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V-ASG · Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland
Art. 44
Art. 43
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Art. 44
Art. 43
Art. 45
195.11
V-ASG
Federal Council Ordinance
01.11.2015
Originalquelle
Leistungen des Fonds können ausgerichtet werden an:
Auslandschweizerinnen und -schweizer und ihre im selben Haushalt lebenden Angehörigen;
Auslandschweizer-Institutionen.
Leistungen aus dem Fonds sind zweckgebunden und werden als einmalige, nicht rückerstattungspflichtige Beiträge ausgerichtet.
Die KD entscheidet über die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds. Es besteht kein Rechtsanspruch auf solche Leistungen.
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