Das EDA und das BJ können nach gegenseitigen Konsultationen dem Herkunftsstaat technische Unterstützung leisten.
Sie können insbesondere:
bei der Ausbildung und rechtlichen Beratung der zuständigen Behörden behilflich sein;
bilaterale oder multilaterale Konferenzen und Treffen organisieren;
Fachleute in den Herkunftsstaat entsenden.
Das EDA koordiniert die Massnahmen mit den anderen betroffenen Departementen und kann für deren Umsetzung mit geeigneten nationalen und internationalen Institutionen zusammenarbeiten.
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