Nicht eingezogen werden können Vermögenswerte:
1. in der Schweiz erworben hat, oder
2. im Ausland erworben hat, sofern sie Gegenstand eines in der Schweiz anerkennungsfähigen Urteils sind.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.