Wer vorsätzlich ohne Bewilligung des EDA Zahlungen oder Übertragungen aus gesperrten Konten tätigt oder gesperrte Vermögenswerte freigibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse bis zu 250 000 Franken.
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