Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, mit Wirkung seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733;BBl 1983 II 745). ↩
1 commentary
Wird vertraglich eine Option vereinbart, bestehende Aktien zu verwenden, findet das Unterpari‑Ausgabeverbot nach Art. 624 OR auf diese Verwendung keine Anwendung.
“sei rechtsmissbräuch- lich. Ohnehin hätten sich die Klägerinnen lediglich "vernünftig bemühen" müssen, die genannten Schwellenwerte nicht zu überschreiten. Von einer harten – zu sank- tionierenden – Verpflichtung könne keine Rede sein (act. 1 Rz. 144 ff.; act. 52 Rz. 38 ff.). Im Übrigen habe Ziffer 8 (e) (i) des "Subscription Agreement" offengelassen, ob für die Bedienung der Aktien aus den von den Klägerinnen verlangten Wandlungen - 18 - neue oder bestehende Aktien zu verwenden seien. Durch die Option der Beklag- ten 1, bestehende Aktien zu gebrauchen, für welche das Unterpari-Ausgabeverbot gemäss Art. 624 OR nicht gelte, werde klar, dass die Parteien vertraglich Wandlun- gen unter dem Nennwert der Aktien der Beklagten 1 von CHF”
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.