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Art. 792

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle

Steht ein Stammanteil mehreren Berechtigten ungeteilt zu, so:

  1. haben diese gemeinsam eine Person zu bezeichnen, die sie vertritt; sie können die Rechte aus dem Stammanteil nur durch diese Person ausüben;
  2. haften diese für Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten solidarisch.

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