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Art. 862

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle
  1. Die Statuten können insbesondere auch Fonds zur Gründung und Unterstützung von Wohlfahrtseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Unternehmens sowie für Genossenschafter vorsehen. 2–4. …1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I Buchst.b des BG vom 21. März 1958, mit Wirkung seit 1. Juli 1958 (AS 1958 379;BBl 1956 II 825).

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