Für die Weiterbildung betreffend die Aufgaben gemäss Artikel 68a Absatz 2 Buchstaben a, b und e AHVG gilt Artikel 11h Absätze 1 Buchstaben b–d sowie 2 und 3.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.