221.302.3RAVFederal Council Ordinance01.09.2007Originalquelle
Der Eintrag natürlicher Personen enthält folgende Angaben:
persönliche Registernummer;
Name und Vorname;
Heimatort;
Datum der Zulassung;
Art der Zulassung;
gegebenenfalls einen Hinweis auf eine provisorische Zulassung;
1 gegebenenfalls Funktionen der Person sowie Firma oder Name gemäss Handelsregister, Adresse und Unternehmens-Identifikationsnummer des Revisionsunternehmens:
1. dessen Inhaber oder Gesellschafter die Person ist,
2. in dessen oberstem Leitungs- oder Verwaltungsorgan oder in dessen Geschäftsführungsorgan die Person Einsitz nimmt,
3. bei dem die Person angestellt ist, oder
4. mit dem die Person in ähnlicher Form wie in Ziffer 3 verbunden ist;
h. gegebenenfalls einen Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Berufsverband;
i. gegebenenfalls spezialgesetzliche Zulassungen im Schweizer Prüfwesen, einschliesslich des Namens und der Adresse der Zulassungsbehörde;
j.2 gegebenenfalls einen Hinweis auf die Inaktivität der Person.
Zugelassene natürliche Personen gelten als inaktiv, wenn sie gemäss dem Register keine Funktion nach Absatz 1 Buchstabe g ausüben.3
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Dez. 2012 (AS 2012 6071). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Aug. 2017, in Kraft seit 1. Okt. 2017 (AS 2017 4863). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Aug. 2017, in Kraft seit 1. Okt. 2017 (AS 2017 4863). ↩
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