221.302.3RAVFederal Council Ordinance01.09.2007Originalquelle
Personen mit einer Ausbildung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b RAG müssen die Anforderungen nach Artikel 7 Absatz 2 spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 23. November 2022 und Personen mit einer Ausbildung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c RAG spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 23. November 2022 erfüllen.
Die Anforderungen nach Artikel 7 Absätze 3 und 4 Buchstabe b müssen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Änderung vom 23. November 2022 erfüllt werden.
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