Wenn die Hinterlegung den Erfordernissen nach Artikel 28 Absatz 2 MSchG nicht entspricht, so kann das IGE dem Hinterleger eine Frist zur Vervollständigung der Unterlagen ansetzen.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.