232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle
Der Hinterleger kann die beschleunigte Durchführung der Prüfung beantragen.
Der Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn zusätzlich zur Hinterlegungsgebühr die Gebühr für die beschleunigte Durchführung der Prüfung bezahlt ist.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 8. März 2002, in Kraft seit 1. Juli 2002 (AS 2002 1119). ↩
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