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Art. 20

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Der Widerspruch ist in zwei Exemplaren einzureichen und muss enthalten:

  1. 1 den Namen und Vornamen oder die Firma, die Adresse des Widersprechenden und gegebenenfalls sein Zustellungsdomizil in der Schweiz;
  2. die Registernummer der Markeneintragung oder die Gesuchsnummer der Markenhinterlegung, auf die sich der Widerspruch stützt;
  3. die Registernummer der angefochtenen Markeneintragung sowie den Namen oder die Firma des Markeninhabers;
  4. die Erklärung, in welchem Umfang gegen die Eintragung Widerspruch erhoben wird;
  5. eine kurze Begründung des Widerspruchs.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juli 2011 (AS 2011 2243).

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