Der Antrag auf Löschung einer Markeneintragung wegen Nichtgebrauchs der Marke ist in zwei Exemplaren einzureichen und muss enthalten:
- den Namen und Vornamen oder die Firma, die Adresse des Antragstellers und gegebenenfalls sein Zustellungsdomizil in der Schweiz;
- die Registernummer der Markeneintragung, deren Löschung beantragt wird, sowie den Namen oder die Firma des Markeninhabers;
- die Erklärung, in welchem Umfang die Löschung beantragt wird;
- eine Begründung des Antrags auf Löschung, die insbesondere den Nichtgebrauch glaubhaft macht;
- Beweismittel.