232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle
Die Gebühren für die Hilfeleistung desBAZGrichten sich nach der Verordnung vom 4. April 20071über die Gebühren desBundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
Ist das IGE für den Vollzug des Verfahrens zuständig, so richten sich die Gebühren nach der GebV-IGE2.