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Art. 60b

232.111MSchVFederal Council Ordinance01.04.1993Originalquelle

Bis das Publikationsorgan des Internationalen Büros der WIPO betriebsbereit ist, veröffentlicht das IGE die internationalen Registrierungen von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, deren Schutz auf schweizerischem Staatsgebiet verlangt wurde, im Bundesblatt.

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