Wer ein Prioritätsrecht beanspruchen will, hat dem IGE eine Prioritätserklärung einzureichen. Das IGE kann die Einreichung eines Prioritätsbelegs verlangen.
Der Anspruch verwirkt, wenn die vom Bundesrat festzulegenden Fristen und Formerfordernisse nicht eingehalten werden.
Die Eintragung einer Priorität begründet lediglich eine Vermutung zu Gunsten der Rechtsinhaberin.
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