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Bringt der Täter dadurch wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung. 3. Ziffer 2 findet keine Anwendung auf Verkehrsgefährdungen, begangen durch Verletzung von Strassenverkehrsvorschriften.
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