Das SBFI genehmigt einen Rahmenlehrplan unter den folgenden Voraussetzungen:
- Die Vorgaben der vorliegenden Verordnung sind eingehalten.
- Es besteht ein ausgewiesener Bedarf.
- Es besteht kein bildungspolitischer Konflikt.
- Der Rahmenlehrplan ist gesamtschweizerisch abgestützt.
- Der Inhalt des Rahmenlehrplans orientiert sich an den für die entsprechende Berufstätigkeit erforderlichen Kompetenzen.
- Der vorgesehene Titel ist klar, nicht irreführend und von anderen Titeln unterscheidbar.
- Die Trägerschaft hat die Kantone sowie die weiteren relevanten Kreise konsultiert und legt die Ergebnisse der Konsultation dem Gesuch bei.