Bildungsanbieter, die einen Bildungsgang anerkennen lassen wollen, müssen ein Gesuch stellen. Das Gesuch muss Auskunft geben über:
den zugrunde liegenden Rahmenlehrplan;
die Finanzierung;
die Organisation und die Unterrichtsformen;
die Einrichtung sowie die Lehrmittel und Unterrichtshilfen;
die Qualifikationen der Lehrpersonen und der Leitung des Bildungsanbieters;
den Lehrplan, das abschliessende Qualifikationsverfahren im Detail und das Studienreglement;
das Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem;
die Gestaltung der Diplome.
Das Gesuch ist der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese nimmt zum Gesuch Stellung und leitet ihre Stellungnahme zusammen mit dem Gesuch an das SBFI weiter.
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