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Kommentare: Art. 10 | Omnilex
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MAV · Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen
Art. 10
Art. 9
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Art. 11
413.11
MAV
Federal Council Ordinance
01.08.2024
Originalquelle
Das Angebot der Fächer besteht mindestens aus:
einem Grundlagenbereich;
einem Wahlpflichtbereich;
dem Fach Sport.
Der Grundlagenbereich besteht aus den Grundlagenfächern.
Der Wahlpflichtbereich besteht aus einem Schwerpunktfach, einem Ergänzungsfach und der Maturitätsarbeit.
In Maturitätslehrgängen für Erwachsene ist das Fach Sport nicht Bestandteil des obligatorischen Fächerangebots.
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