413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Mit den Grundlagenfächern werden die Mindestkompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit vermittelt und wird ein Beitrag zur Vermittlung jener Kompetenzen geleistet, die dazu befähigen, anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft zu übernehmen.
Die Grundlagenfächer sind:
die Landessprache, die an der Schule als Unterrichtssprache verwendet wird (Unterrichtssprache);
eine zweite Landessprache;
eine dritte Landessprache, Englisch, Latein oder Griechisch (dritte Sprache);
Mathematik;
Informatik;
Biologie;
Chemie;
Physik;
Geografie;
Geschichte;
Wirtschaft und Recht;
bildende Kunst oder Musik oder bildende Kunst und Musik.
Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler als zweite Landessprache aus mindestens zwei Sprachen auswählen können. In den Kantonen Bern, Freiburg und Wallis ist die zweite Landessprache die zweite Amtssprache des Kantons.
Im Kanton Graubündenkann die rätoromanische oder italienische Sprache zusammen mit Deutschals Unterrichtssprache bezeichnet werden.
Philosophie kann als weiteres Grundlagenfach angeboten werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.