413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Das Schwerpunktfach dient der disziplinären oder interdisziplinären Vertiefung oder Erweiterung. Es ist in wesentlichen Teilen wissenschaftspropädeutisch ausgerichtet.
Es ist ein Fach nach den Artikeln 11 oder 14 oder eine Kombination davon.
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