413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler ihre interkulturellen, gesellschaftlichen und persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln.
Es werden zudem Voraussetzungen geschaffen, die es erlauben, dass jede Schülerin und jeder Schüler an Austausch‐ und Mobilitätsaktivitäten in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder des Auslands teilnimmt.1
Footnotes
Die Berichtigung vom 12. Febr. 2025 betrifft nur den italienischen Text (AS 2025 97). ↩
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