413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Die Leistungen in den Grundlagenfächern,im Schwerpunktfach, im Ergänzungsfach und in der Maturitätsarbeitwerden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Die Maturität ist bestanden, wenn in den Grundlagenfächern,im Schwerpunktfach, im Ergänzungsfach und in der Maturitätsarbeit:
die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben; und
nicht mehr als vier Maturitätsnoten unter 4 erteilt wurden.
Für die Erlangung des Maturitätszeugnisses werden zwei Versuche zugelassen.
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