413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Das Maturitätszeugnis enthält:
die Aufschrift «Schweizerische Eidgenossenschaft» sowie die Kantonsbezeichnung;
den Vermerk «Maturitätszeugnis, ausgestellt nach den Erlassen des Bundesrates vom 28. Juni 2023 und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren vom 22. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen»;
den Namen der Schule, die es ausstellt;
den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers; bei Schweizerinnen und Schweizern enthält das Maturitätszeugnis zusätzlich den Heimatort, bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort;
Angabe der Zeit, während der die Inhaberin oder der Inhaber die Schule besucht hat;
die Maturitätsnoten;
das Thema der Maturitätsarbeit;
die Unterschrift der zuständigen kantonalen Behörde und eines Mitglieds der Schulleitung.
Im Maturitätszeugnis können ebenfalls aufgeführt werden:
die Noten für das Fach Sport und für allfällige weitere Fächer nach Artikel 14;
der Vermerk «mehrsprachige Maturität», wenn der Kanton einen mehrsprachigen Maturitätslehrgang vorsieht, der die Richtlinien der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) erfüllt.
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