415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Organisatoren der Kaderbildung sind das BASPO oder die Kantone.
Das BASPO kann Sport- und Jugendverbände, Fachorganisationen von Sportleiterinnen und -leitern, Bildungsinstitutionen und die Armee mit der Kaderbildung betrauen.1
Es erlässt Weisungen zur Kaderbildung.
Das VBS legt eine von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu entrichtende angemessene Kostenbeteiligung fest. Angebote der Kaderbildung, die vom Heer durchgeführt werden, sind kostenlos.2
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 673). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Dez. 2015 (AS 2015 3701). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.