415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das VBS regelt die Zulassung zur Kaderbildung, die Grundzüge der Ausbildung und die erforderliche Weiterbildung zum Erhalt der Kaderanerkennung.
Das BASPO legt die Aus- und Weiterbildungsstruktur fest und definiert die in den einzelnen Ausbildungsstufen der Kaderbildung zu erwerbenden Kompetenzen.1
Es kann:
für die einzelnen Kaderfunktionen Spezialisierungen sowie themenspezifische Weiterbildungen vorsehen;
für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche unterschiedliche Aus- und Weiterbildungen vorsehen;
die Dauer der Weiterbildung für unterschiedliche Sportarten, Themen oder Zielgruppen unterschiedlich lang festlegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Kaderbildung oder zu einem bestimmten Kurs oder Modul. Das BASPO entscheidet über die Zulassung im Einzelfall.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 673). ↩
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