415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Anerkennung als J+S Kadermitglied ist gültig bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres nach ihrer Ausstellung oder nach der letzten Weiterbildung; sie fällt weg, wenn die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt wird.
Eine weggefallene Anerkennung kann durch Absolvierung einer Weiterbildung wiedererlangt werden.
Fällt die Anerkennung eines J+S-Kadermitglieds während eines laufenden J+S-Angebots weg, so kann das Kadermitglied bis zum Ende bereits begonnener Kurse oder Lager eingesetzt bleiben; handelt es sich beim betroffenen Kadermitglied um einen J+S-Coach, so kann dieser bis zum Ende des Angebots eingesetzt bleiben.
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