415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Anerkennung als ESA-Kaderperson ist gültig bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres nach ihrer Ausstellung oder nach der letzten bestandenen Weiterbildung; sie fällt weg, wenn die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt wird.1
Die Anerkennung kann wiedererlangt werden, wenn ein Weiterbildungskurs erfolgreich absolviert wird.2
Das BASPO entzieht die Anerkennung von Kadermitgliedern bei:
einer strafrechtlichen Verurteilung, welche begründete Zweifel an der Fähigkeit des ESA-Kadermitglieds hinterlässt, weiter seine Aufgaben korrekt wahrnehmen zu können;
wiederholten Verstössen gegen die Pflichten nach Artikel 35.