415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Der Dachverband der Schweizer Sportverbände erhält einen jährlichen Beitrag zur Förderung, Entwicklung und Unterstützung des Schweizer Sports.
Das BASPO schliesst mit dem Dachverband einen Leistungsvertrag ab, der insbesondere die Geld-, Dienst- und Sachleistungen des Bundes an den Dachverband sowie deren Weiterleitung an die nationalen Sportverbände regelt.
Die Bundesbeiträge sind bestimmt:
zur Förderung der Ausbildung von Trainerinnen, Trainern, Athletinnen, Athleten, Funktionärinnen und Funktionären;
zur Förderung des Breitensports;
1 zur Erarbeitung von Konzepten für die Nachwuchs- und Spitzensportförderung;
zur Unterstützung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports;
zur Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich des fairen und sicheren Sports; und
2 zur Unterstützung der Durchführung von Trainings und Wettkämpfen auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung.
Das BASPO kann Leistungen, die für die nationalen Sportverbände bestimmt sind, diesen direkt ausrichten und mit ihnen Leistungsverträge abschliessen.
Die Bundesbeiträge zur Unterstützung der Durchführung von Trainings und Wettkämpfen auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung bemessen sich nach der effektiven Nutzung solcher Anlagen.3
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6589). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Dez. 2019, in Kraft seit 1. Febr. 2020 (AS 2020 17). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Dez. 2019, in Kraft seit 1. Febr. 2020 (AS 2020 17). ↩
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