415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Als obligatorische Schulen gelten die aufgrund der kantonalen Gesetzgebung obligatorisch zu besuchenden Kindergartenjahre, die Klassen der Primarstufe und die Klassen der Sekundarstufe I.
Als Schulen der Sekundarstufe II gelten die Mittelschulen, namentlich die Gymnasien und die Fachmittelschulen.
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