415.01SpoFöVFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die EHSM kann Weiterbildungsstudiengänge anbieten, die zu einem der folgenden Abschlüsse führen:
Certificate of Advanced Studies (CAS);
Diploma of Advanced Studies (DAS);
Master of Advanced Studies (MAS).
Zu den Weiterbildungsstudiengängen werden Personen zugelassen, die über einen Hochschulabschluss verfügen.
Personen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
Das VBS regelt die Ausrichtung und die Studienleistungen der Weiterbildungsstudiengänge sowie die Anforderungen an die Abschlüsse gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 20111.