Die EHSM richtet die Studiengänge so aus, dass Vollzeitstudierende den Bachelorstudiengang in sechs Studiensemestern und den Masterstudiengang in vier Studiensemestern abschliessen können.
Die Kompetenznachweise, die für den Abschluss erforderlich sind, müssen erbracht werden:
1 im Bachelorstudiengang: das Grundstudium innerhalb von höchstens sechs Semestern und das gesamte Studium innerhalb von höchstens zwölf Semestern;
im Masterstudiengang: innerhalb von höchstens acht Semestern.
Die Rektorin oder der Rektor kann die Studiendauer auf Gesuch hin verlängern:
im Bachelorstudiengang im Grundstudium um höchstens vier Semester und das gesamte Studium um höchstens acht Semester;