Die Unterlagen der Kompetenznachweise sind aufzubewahren:
bis zum Ablauf der Frist zur Anfechtung des Entscheides über das Abschlussdiplom und die Abschlussnote oder bis zum rechtskräftigen Abschluss eines allfälligen Beschwerdeverfahrens;
in jedem Fall während mindestens drei Jahren.
Schliesst eine Studierende oder ein Studierender den Studiengang nicht ordentlich ab, so sind die Unterlagen der Kompetenznachweise aufzubewahren:
bis zum Ablauf der Höchststudiendauer;
in jedem Fall während mindestens drei Jahren.
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