Für die Studiengänge und Module an der EHSM werden Gebühren nach dem Anhang erhoben.1
Wird eine Gebühr nicht oder nach erfolgter Mahnung verspätet bezahlt, so führt dies zum Ausschluss vom Studiengang oder von den betroffenen Modulen im betreffenden Semester.2
Das zum Ausschluss führende Semester wird an die Gesamtstudiendauer angerechnet.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Dez. 2024 (AS 2024 610). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Dez. 2024 (AS 2024 610). ↩
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