Das BFS bestimmt die UID-Stellen, die Administrativeinheiten für die Aufnahme in das UID-Register melden können. Es weist die Administrativnummern zu.
Die Administrativnummern und ihre Merkmale werden nicht publiziert und sind nur den UID-Stellen zugänglich, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigen.
Der Bundesrat regelt die Zuweisung und Benützung der Administrativnummern und bezeichnet die zur Identifizierung der Administrativeinheiten erforderlichen Merkmale.
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