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Die UID wird unabhängig vom Handelsregistereintrag vergeben; damit können auch Verwaltungsstellen eine UID erhalten.
“Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Als eindeutiger und unveränderlicher Identifikator vereinfacht diese Nummer den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDG, SR 431.03]). Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist jeder UID-Einheit unentgeltlich eine einzige UID zu (Art. 4 Abs. 1 UIDG), wobei jede UID nur einmal zugewiesen wird (Art. 4 Abs. 2 UIDG). Als UID-Einheit gelten gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG alle in der Schweiz aktiven Unternehmen und Institutionen, wobei der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst wird. Hierzu gehören unter anderem auch Verwaltungseinheiten des Bundes, die aufgrund ihrer administrativen Aufgaben oder aus statistischen Gründen identifiziert werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 7 UIDG). Die Zuweisung einer UID erfolgt unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und 9 UIDG). Als Zusatzmerkmale werden im UID-Register zusätzlich Data Universal Numbering System (D-U-N-S)-Nummern geführt (Art. 9 Abs. 1 Bst. d Ziff. 2 der Verordnung vom 26. Januar 2011 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDV, SR 431.031]). Bei den D-U-N-S-Nummern handelt es sich um einen 9-stelligen Zahlencode, der von einem privaten Anbieter vergeben und verwaltet wird, um Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren, wobei auch hier der Unternehmensbegriff weit gefasst wird. Die D-U-N-S-Nummer wird in verschiedenen Verwaltungsstellen verwendet und geführt (Erläuternder Bericht und Kommentar zur Verordnung über die Unternehmensidentifikationsnummer [UIDV], BFS 2011, S.”
Die UID wird unabhängig vom Handelsregistereintrag zugewiesen; somit können auch nicht ins Handelsregister eingetragene Einheiten, namentlich Verwaltungseinheiten (einschliesslich des Bundes), eine UID erhalten.
“Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Als eindeutiger und unveränderlicher Identifikator vereinfacht diese Nummer den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDG, SR 431.03]). Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist jeder UID-Einheit unentgeltlich eine einzige UID zu (Art. 4 Abs. 1 UIDG), wobei jede UID nur einmal zugewiesen wird (Art. 4 Abs. 2 UIDG). Als UID-Einheit gelten gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG alle in der Schweiz aktiven Unternehmen und Institutionen, wobei der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst wird. Hierzu gehören unter anderem auch Verwaltungseinheiten des Bundes, die aufgrund ihrer administrativen Aufgaben oder aus statistischen Gründen identifiziert werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 7 UIDG). Die Zuweisung einer UID erfolgt unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und 9 UIDG). Als Zusatzmerkmale werden im UID-Register zusätzlich Data Universal Numbering System (D-U-N-S)-Nummern geführt (Art. 9 Abs. 1 Bst. d Ziff. 2 der Verordnung vom 26. Januar 2011 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDV, SR 431.031]). Bei den D-U-N-S-Nummern handelt es sich um einen 9-stelligen Zahlencode, der von einem privaten Anbieter vergeben und verwaltet wird, um Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren, wobei auch hier der Unternehmensbegriff weit gefasst wird.”
“Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Als eindeutiger und unveränderlicher Identifikator vereinfacht diese Nummer den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDG, SR 431.03]). Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist jeder UID-Einheit unentgeltlich eine einzige UID zu (Art. 4 Abs. 1 UIDG), wobei jede UID nur einmal zugewiesen wird (Art. 4 Abs. 2 UIDG). Als UID-Einheit gelten gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG alle in der Schweiz aktiven Unternehmen und Institutionen, wobei der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst wird. Hierzu gehören unter anderem auch Verwaltungseinheiten des Bundes, die aufgrund ihrer administrativen Aufgaben oder aus statistischen Gründen identifiziert werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 7 UIDG). Die Zuweisung einer UID erfolgt unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und 9 UIDG).”
Die UID-Vergabe/UID-Zuweisung erfolgt unentgeltlich durch das Bundesamt für Statistik (BFS) und jede Einheit erhält genau eine eindeutige Nummer; Doppelvergaben sind zu vermeiden.
“Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Als eindeutiger und unveränderlicher Identifikator vereinfacht diese Nummer den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDG, SR 431.03]). Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist jeder UID-Einheit unentgeltlich eine einzige UID zu (Art. 4 Abs. 1 UIDG), wobei jede UID nur einmal zugewiesen wird (Art. 4 Abs. 2 UIDG). Als UID-Einheit gelten gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG alle in der Schweiz aktiven Unternehmen und Institutionen, wobei der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst wird. Hierzu gehören unter anderem auch Verwaltungseinheiten des Bundes, die aufgrund ihrer administrativen Aufgaben oder aus statistischen Gründen identifiziert werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 7 UIDG). Die Zuweisung einer UID erfolgt unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und 9 UIDG). Als Zusatzmerkmale werden im UID-Register zusätzlich Data Universal Numbering System (D-U-N-S)-Nummern geführt (Art. 9 Abs. 1 Bst. d Ziff. 2 der Verordnung vom 26. Januar 2011 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDV, SR 431.031]). Bei den D-U-N-S-Nummern handelt es sich um einen 9-stelligen Zahlencode, der von einem privaten Anbieter vergeben und verwaltet wird, um Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren, wobei auch hier der Unternehmensbegriff weit gefasst wird. Die D-U-N-S-Nummer wird in verschiedenen Verwaltungsstellen verwendet und geführt (Erläuternder Bericht und Kommentar zur Verordnung über die Unternehmensidentifikationsnummer [UIDV], BFS 2011, S.”
“Jedes in der Schweiz aktive Unternehmen erhält eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Als eindeutiger und unveränderlicher Identifikator vereinfacht diese Nummer den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer [UIDG, SR 431.03]). Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist jeder UID-Einheit unentgeltlich eine einzige UID zu (Art. 4 Abs. 1 UIDG), wobei jede UID nur einmal zugewiesen wird (Art. 4 Abs. 2 UIDG). Als UID-Einheit gelten gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG alle in der Schweiz aktiven Unternehmen und Institutionen, wobei der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst wird. Hierzu gehören unter anderem auch Verwaltungseinheiten des Bundes, die aufgrund ihrer administrativen Aufgaben oder aus statistischen Gründen identifiziert werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 7 UIDG). Die Zuweisung einer UID erfolgt unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 und 9 UIDG).”
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